Geschäftsbedingungen
Letzte Aktualisierung: März 2026
1. Anforderungen an Mieter und Fahrer
Der Mieter und die Fahrer müssen alle folgenden Anforderungen erfüllen:
- Gültiger Führerschein seit mindestens 2 Jahren.
- Alter des Fahrers mindestens 21 Jahre.
- Legen Sie einen Personalausweis, eine Debit-/Kreditkarte, eine Aufenthaltskarte oder einen Reisepass mit gültiger Adresse vor.
Nur im Vertrag aufgeführte Fahrer sind berechtigt, das Fahrzeug zu führen.
2. Fahrzeuginspektion
Mit der Vertragsunterzeichnung bestätigt der Mieter, dass er das Fahrzeug besichtigt hat und sich in einem guten Zustand befindet.
3. Nutzung des Fahrzeugs
Der Mieter erhält das Mietfahrzeug in einwandfreiem Zustand, mit allen Papieren, Reifen, Werkzeug und Zubehör. Autofahrer müssen diese aufbewahren und gemäß der Verkehrsordnung fahren. Folgendes ist ausdrücklich verboten:
- Fahren durch Personen, die im Vertrag nicht dazu berechtigt sind.
- Transport von Personen oder Gütern, bei dem das Fahrzeug untervermietet wird.
- Beförderung von Personen oder Gütern ohne die erforderliche behördliche Genehmigung.
- Illegale Aktivitäten.
- Fahren unter Alkohol-, Drogen-, Müdigkeits- oder Krankheitseinfluss.
- Verwendung des Fahrzeugs zum Schieben oder Abschleppen anderer Fahrzeuge.
- Teilnahme an Rennen oder Sportwettkämpfen.
- Das Fahrzeug schlecht geparkt oder schlecht bewacht zurücklassen.
- Manipulation des Kilometerzählers. Etwaige Schäden sind unverzüglich zu melden.
- Reisen außerhalb des nationalen Straßennetzes oder in ungeeignetem Gelände. Schäden an der Unterseite oder an mechanischen Bauteilen durch schlechte Fahrweise oder eingeschränkte Straßenverhältnisse sind von der Versicherung ausgeschlossen.
- Das Fahrzeug kann nicht angehalten werden, wenn eine Warnleuchte oder ein Alarm auf eine Anomalie hinweist. Für die entsprechende Vorgehensweise ist der Vermieter zu kontaktieren. Eigenmächtige Reparaturen werden nicht erstattet.
- Fahren des Fahrzeugs in ein anderes Land.
- Extremes oder anspruchsvolles Fahren, das zu vorzeitigem Verschleiß führt, der nicht den gefahrenen Kilometern entspricht.
- Änderung jeglicher technischer Eigenschaften, Schlüssel, Ausrüstung, Werkzeuge oder Zubehör. Der Mieter muss die Aufbereitungskosten und die Kosten für die Stilllegung tragen.
- Das Fahrzeug abtreten, vermieten, belasten, verpfänden, verkaufen oder anderweitig belasten.
- Beförderung von Kindern ohne vorgeschriebene, zugelassene Kinderrückhaltevorrichtung.
Der Mieter verpflichtet sich zur gewissenhaften Einhaltung aller Verkehrsregeln und ist für die Zahlung etwaiger Bußgelder oder Schadensersatzansprüche persönlich verantwortlich.
4. Rückgabe des Fahrzeugs
Der Mieter hat das Fahrzeug mit allen Papieren, Schlüsseln, Reifen, Werkzeugen und Zubehör an dem im Vertrag vereinbarten Ort und Termin zurückzugeben. Bei Nichteinhaltung ist der Vermieter berechtigt, die Karte des Mieters mit außerordentlichen Servicegebühren oder Ersatzteilen zu belasten.
Verlängerungen müssen vor Vertragsablauf beantragt werden und unterliegen der vorherigen Genehmigung und Fahrzeugverfügbarkeit. Bei Nichteinhaltung ist der Vermieter berechtigt, die Rückgabe des Fahrzeugs gerichtlich zu verlangen.
5. Mietgebühren
Der Mieter verpflichtet sich, alle durch Missbrauch verursachten Kosten, Strafen, Bußgelder, Reparaturen oder sonstigen Kosten nach Beendigung der Miete zu zahlen und ermächtigt den Vermieter, diese einzuziehen. Dazu gehört:
- Außergewöhnliche Dienstleistungen, die gemietet, genutzt oder angefallen sind.
- Kosten für den Verlust von Unterlagen, Reifen, Werkzeugen oder Zubehör.
- Reparaturkosten für Schäden, die durch den Mieter oder Dritte verursacht wurden, einschließlich Diebstahl, wenn: das Fahrzeug nicht gemäß den festgelegten Bedingungen genutzt wurde oder der Unfall-/Polizeibericht nicht rechtzeitig erstellt wurde oder nicht der Realität entspricht.
- Bußgelder und Rechtskosten wegen Verkehrsverstößen. Pro Bußgeld fällt eine Bearbeitungsgebühr von 30 € an.
- Falschbetankung: Der Mieter trägt sämtliche Kosten (Kran, Tankentleerung etc.).
- Außergewöhnliche Reinigung oder Polsterreparatur (Kaugummi, Harze, Säuren, Öle, Tinten, Flüssigkeiten, Rauchen, Tiere).
- Wird das Fahrzeug als Totalschaden deklariert, erfolgt eine Entschädigung zum Neuwert des Fahrzeugs inklusive optionaler Teile.
- Online-Buchungen erhalten eine automatische Bestätigungs-E-Mail, die für die Abholung nicht gültig ist. Buchungen werden manuell überprüft und die Verfügbarkeit innerhalb von 24 Stunden bestätigt. Fehler auf der Website oder Preisangaben zum Zeitpunkt der Buchung garantieren nicht den angegebenen Preis.
6. Stornierungsbedingungen
Es gibt keine Stornogebühr oder Vorauszahlung. Sie können die Buchung jederzeit bis zu 24 Stunden vor Abholung des Fahrzeugs stornieren.
7. Unfälle und Versicherung
Der Mieter und die berechtigten Fahrer sind in die vom Vermieter abgeschlossene unbeschränkte Haftpflichtversicherung einbezogen. Bei Vorlage einer Schadensanzeige oder eines Polizeiberichts gilt der volle Versicherungsschutz. Ohne zusätzliche Kosten inbegriffen:
- 24-Stunden-Pannenhilfe
- Ersatzfahrzeug auf Anfrage
- Das Abschleppen ist durch die Vollkaskoversicherung abgedeckt
Im Falle eines Unfalls muss der Mieter:
- Informieren Sie umgehend den Vermieter.
- Füllen Sie einen Unfallbericht mit vollständigen Angaben zur Gegenpartei und den Zeugen aus.
- Benachrichtigen Sie die Behörden, wenn jemand verletzt ist.
- Verlassen Sie das Fahrzeug nicht, ohne Vorkehrungen zu seinem Schutz zu treffen.
Im Falle eines Diebstahls erstatten Sie Anzeige bei der Polizei und senden eine Kopie an den Vermieter.
Überschuss
Bei Unfällen mit Gegenständen, Kratzern, Innenschäden oder Zwischenfällen ohne Schadens- oder Polizeibericht gilt je nach Fahrzeug eine Selbstbeteiligung von mindestens 150 bis 300 €. Diese kann bei der Abholung als Kaution verlangt oder bei der Rückgabe in Rechnung gestellt werden.
Wichtig
Der Mieter haftet für alle Schäden, Verletzungen, Verluste oder Todesfälle, die Dritten durch fahrlässiges, schuldhaftes oder betrügerisches Fahren entstehen.
Reifenpanne gelten als fahrlässiger Gebrauch und sind nicht abgedeckt. Diebstahl ist zu 100 % mit einer Selbstbeteiligung von 0 € bei Rückgabe des Schlüssels abgedeckt.
Was nicht abgedeckt ist
- Park- und Verkehrsstrafen (zzgl. 30 € Verwaltungsgebühr).
- Ersatzschlüssel.
- Schäden an Reifen und Rädern.
- Entfernte Ausrüstung oder Unterlagen.
- Einbruchschaden, weil persönliche Gegenstände darin gelassen wurden.
- Falscher Kraftstoff – der Mieter trägt alle Reparaturkosten.
8. Haftung des Vermieters
Der Vermieter hat die notwendigen Vorkehrungen getroffen, um mechanische Ausfälle zu vermeiden. Im Falle solcher Ausfälle übernimmt der Vermieter keine Haftung für Schäden, die dem Mieter direkt oder indirekt entstehen.
9. Debit-/Kreditkartengebühren
Mit der Vertragsunterzeichnung genehmigt der Mieter die Belastung der ihm zur Verfügung gestellten Karte in Höhe des vereinbarten Betrags, für Schäden, die nicht durch die Versicherung gedeckt sind, oder für sonstige vom Mieter zu vertretende Belastungen.
Akzeptierte Karten
- Kreditkarte
- Visum
- MasterCard
Sollte der Mieter keine akzeptierte Karte vorlegen können, ist eine Kaution in Höhe von 200 bis 500 € zu hinterlegen.
Nicht akzeptiert
- Visa Electron
- Maestro-Karten
- Revolut oder andere Online-Bank-Debitkarten
- Karten mit der Aufschrift „Nur für den elektronischen Gebrauch“
10. Zusätzliche Gebühren
Der Endbetrag setzt voraus, dass das Fahrzeug im gleichen Zustand zum vereinbarten Datum, Ort und zur vereinbarten Uhrzeit zurückgegeben wird. Etwaige vom Mieter zu vertretende Zusatzkosten werden von der hinterlegten Karte abgebucht.
11. Pflichtversicherung und Pannenhilfe
Die Miete beinhaltet Pannenhilfe. Fahrzeuge verfügen über Ortungsgeräte zur Kilometerüberprüfung, zur Diebstahlsicherung und für Notfälle.
12. Transport und Abholung
Der Mieter kann den Transport des Fahrzeugs an eine andere Adresse verlangen. Dieser Service muss zusammen mit dem Mietvertrag beantragt werden.
13. Recht und Gerichtsstand
Für alle Streitigkeiten sind die Gerichte von Dénia zuständig, auf alle anderen wird ausdrücklich verzichtet.